Hallo
Habe die haken immer im autozubehør gekauft. Sollte jeder der was auf sich hælt bestellen kønnen.
Gruss
Holger
Hallo
Habe die haken immer im autozubehør gekauft. Sollte jeder der was auf sich hælt bestellen kønnen.
Gruss
Holger
Jau, vielen Dank! Ich denke so eine wird es bis zum nächsten Frühjahr wohl werden ...
Zitat von "isidor"Jau, vielen Dank! Ich denke so eine wird es bis zum nächsten Frühjahr wohl werden ...
ich hätt' noch eine...
gruss
derek
Habe folgende AHK von TO TRUST gefunden:
Anbauanleitung: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tow-trust.co.uk/assets/uploads/pdfs/fitting_instructions/TCV1.pdf">http://www.tow-trust.co.uk/assets/uploa ... s/TCV1.pdf</a><!-- m -->
Hersteller: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tow-trust.co.uk/towbar/search/make/5/model/23/part/">http://www.tow-trust.co.uk/towbar/searc ... l/23/part/</a><!-- m -->
z.Bsp.Händler mit mehr Infos: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.towequipe.co.uk/products/tcv-1-towtrust-towbar-for-astro-and-safari-import-1998-on-kit.html">http://www.towequipe.co.uk/products/tcv ... n-kit.html</a><!-- m -->
- könnte man die komplett hier zulassen ("EC Type Approved") ? *grübel* (oder den o.g. E - geprüften AHK Knubbel anschrauben ?)
- wieso nicht für`n AWD ? Ist doch eigentlich alles hinten gleich *nochmal grübel*
...Fragen über Fragen....
Weil AWD´s geringere AH-Last haben :?: :?:
Zitat von "Kuvaszok"Weil AWD´s geringere AH-Last haben :?: :?:
Können sie doch gern ....wenn die AHK "überdimensioniert" wäre stört das doch nicht.....hmmmmm :oops:
- Stützlast ist bei mir keine eingetragen - was tun ? (EU-Knubbel hätte ja eine ABE - reicht das dann, oder eine Änderung im Schein notwendig ? )
- eingetragene Anhängelast gebremst: 2381 kg
- eingetragene Anhängelast ungebremst: ---- (darf ich dann nur gebremst ?)
Hatte früher eine US AHK verbaut, im alten KFZ Brief / Schein steht aber auch nichts anderes.
EDIT:
also eintragen muss ich nichts wenn ABE vorhanden. Wie wäre es dann aber mit der oben beschriebenen AHK ? Hat die eine englische ?
So oder so wäre da noch die fehlende Stützlast in den Papieren. Oder legt die IMMER die AHK selbst fest ?!
Zitat von "Dancore"Oder legt die IMMER die AHK selbst fest ?!
Müsste auf dem Typenschild stehen :roll:
Bei US Kupplung ist ein Schild im Motorraum mit den Angaben :roll:
Zitat von "SCOUTII"Müsste auf dem Typenschild stehen :roll:
Bei US Kupplung ist ein Schild im Motorraum mit den Angaben :roll:
...schon klar :wink: ...meine Frage bezog sich darauf, ob dies dann auch in den Papieren stehen MUSS oder reicht dann da auch die ABE der AHK. Also legt quasi die AHK die Stützlast fest.... :?: Schildchen hab`ich nirgendwoooo.... :?
EDIT EDIT EDIT
AHK besitzt EC 94/20:
Nach EC 94/20 geprüfte AZV erfüllen folgende Kriterien:
- vom Fahrzeughersteller vorgegebene Befestigungspunkte werden verwendet
- Kugelkopfhöhe und Abstand der Kugel zur Stoßstange werden eingehalten
- dynamischer Lebensdauertest (2 Millionen Lastwechsel)
- die Typennummer ist auf dem Typenschild eingrviert, Typenschild entspricht den Richtlinien EC 94/20
....also einfach ranschrauben -fertig
Nur die in den Papieren fehlende Stützlast bzw. ungebremste Last sorgt mich noch etwas :oops:
Die Stützlast steht nie im Fahrzeugschein, nur in der Typgenehmigung der AHK und auf dem Stützlastaufkleber am Fahrzeugheck. Wenn in der TG nichts angegeben ist, papp einfach so ´nen 75kg-Bäpper hinten dran und gut isses...
Wer viel fragt, geht viel irre... :mrgreen:
Zitat von "chevydresden"Die Stützlast steht nie im Fahrzeugschein, nur in der Typgenehmigung der AHK
alles klaaaaaaaar
Und die fehlende ungebremste Last ? Das verstehe ich noch nich.....
Dazu kannst du den TÜV-Prüfer deines geringsten Misstrauens befragen, der wird dir dann sicher 750kg eintragen.
Nun, das bedeutet wohl: Ungebremste Hänger gehören auf´s Dach
Zitat von "chevydresden"Dazu kannst du den TÜV-Prüfer deines geringsten Misstrauens befragen, der wird dir dann sicher 750kg eintragen.
...grummel....
Also heisst das, wenn NICHTS bei ungebremst eingetragen ist, darf ich auch nichts ungebremst fahren ? Heisst dat dat ? :lol:
Zitat von "Dancore"Also heisst das, wenn NICHTS bei ungebremst eingetragen ist, darf ich auch nichts ungebremst fahren ? Heisst dat dat ? :lol:
(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)
Also Anhängelast = ——————————————— = max. 750 kg
___________________________2___________________________
Siehe hier :roll:
*seufz* ....vielleicht stelle ich mich auch einfach nur blöde an
...also kann bei ungebremst ebenso NICHTS eingetragen sein, solange die Formel / Richtlinien bzw. die Max. 750 kg eingehalten werden. :idea:
Seltsam, nach dieser Formel müssten wir alle ja 750kg ungebremst eingetragen haben.
Bei mir steht aber nur 450 drin :!: :?:
Kopfkratzend...
Zitat von "Astronaut"Bei mir steht aber nur 450 drin :!: :?:
Irgendwie gibt es offenbar diverse Auslegungen habe noch was gefunden "Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3" :roll:
Hab auch ungebremst 450kg. (mach aber gerade Diät :oops: )
Zitat von "SCOUTII""Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3" :roll:
Demnach wären's bei mir aber immer noch 630kg :?
Zitat von "Murdock"Hab auch ungebremst 450kg.
Na, bei dir verstehe ich das auch noch mit dem ungebremst. Ein Wagen, der nicht fährt muß ja auch nicht bremsen... :twisted:
:oops: Sorry für das Salz! :oops:
Zitat von "Dancore"Also heisst das, wenn NICHTS bei ungebremst eingetragen ist, darf ich auch nichts ungebremst fahren ? Heisst dat dat ? :lol:
ICH hab's verstanden, aber auch nur, weil das Feld bei mir auch leer ist (schließlich haben sich unsere beiden schon mal in ihrer Kindheit auf dem Band getroffen ...), und diesbzgl. schon mal vorstellig war und die Antwort lautet JA!!
Sollte man aber unkompliziert ändern können...