Standlicht, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlußleuchte

  • Habe heute ein Import-Neufahrzeug zugelassen (PKW)


    ... ohne Rückfahr und Nebelscheinwerfer.... !!!!


    Ist also anscheinend schon wieder so eine Regel, die verschieden angewendet wird. Hmmmm

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  • @ Bremsscheibe
    du kannst auch 4 Lichter haben, die in den Scheinwerfern gelten dann als Standlicht und die in den Blinkern als Markierungslicht (Positionslicht).


    @ Peter
    bei welchem Landtüv hast du denn das Auto durchgebracht und welches Auto wenn ich fragen darf hat keinen Rückfahrlicht?


    Gruß at all
    Harald

  • Na Klasse :? :? :?
    Gebt doch bitte gleich die Tüv-Adressen dazu, könnte mir dann die entsprechenden Vermerke dazu machen, eventuell als Excel-Datei mit Suchfunktion! :D:D:D:D Dann nur noch Fahrzeugzustand angeben und mal sehen wo ich dann am besten zum Gutachten hinfahren sollte. :lol: :lol: :lol:
    Ist es egal, in welchem Bundesland man das Vollgutachten macht, oder ist man "landesgebunden" :?:

  • Zitat

    Ist es egal, in welchem Bundesland man das Vollgutachten macht, oder ist man "landesgebunden"


    Leider landesgebunden, bei den Motorrädern auf jeden Fall. Wenn Du Pech hast, in Hamburg alles eingetragen hast und durchs falsche Bundesland fährst, legen sie Dir Dein Gerät still!!
    Aber diese Sache durchzudiskutieren, würde wohl zu weit führen, da gehen die Meinungen und Erfahrungen zu weit auseinander.
    Gerd

  • Hi Harald!
    Dachte nur, weil die Ausnahmegenemigungen für Beleuchtung doch im jeweiligen Landesministerium zu beantragen sind. Gilt dann meine Genehmigung von Bremen auch in Baden-Württemberg? Bei Vollgutachten/ Neuzulassung. Werden die Briefdaten übernommen?

  • Jo Gerd hatte ich auch schon mit meiner alten Intruder durch, hier alles schick auch mit TÜV und so und einmal nach Berlin gefahren und da war dann erstmal Feierabend.

  • @snake
    hat sich gerade leider überschnitten. Also erstmal zum TÜV anfragen und Infos holen, alles danach abstimmen und fertisch!!!

  • Also das mit den Tüveintragungen ist leider immer so, es ist leider niergends niedergeschrieben dass eine Eintragung eine feste Sache ist.
    Ich erlebe es fast jeden Tag, dass Eintragungen von den grünen Herren angezweifelt werden und dann durch den Tüv wieder zurückgenommen werden. Man muß allerdings hinzufügen dass es dann meistens um harte Dinge wie Auspuffanlage (Db zu laut), schwarze Scheiben für Fahrer und Beifahrerfenster, gecleante Türgriffe, nachträgliche Beleuchtungsanlagen oder Breitreifen mit zu geringen Freilauf geht!!


    Prinzipiell kann man eine Vollabnahme überall machen lassen, es empfiehlt sich eben nur mit sogenannten Ausnahmegenehmigungen wie rote Blinker im jeweiligen Bundesland zu besorgen.
    Diese Regelung hatte noch bis vor 2 Jahren Gültigkeit, wir fahren für unsere Umbauten und Abnahme immer zum Tüv Bayern, da Dekra und Küs nicht den hohen Stellenwert wie der Tüv selbst hat.
    Aber wie gesagt, eine Garantie stellt jegliche Sondereintragung nicht da, da jede Eintragung wieder zurückgenommen werden kann, wie gesagt kommt es immer auf den Härtefall an.


    Gruß at all
    Harald

  • So sieht es wohl aus, Harald.
    Meine TÜV Abnahme beim Import wurde z.B. in Gelsenkirchen durchgeführt und alles Originale , also incl. Beleuchtung und rote Blinker, kleines Kennzeichen, wurde eingetragen.
    Das ganze Zeuch wurde anstandslos in Potsdam übertragen und genehmigt.

  • Ich habe meinen angebauten Rückfahrscheinwerfer auch wieder demontiert und die Blinker umgebaut. Sind jetzt wieder Rot am blinken. Was der Tüv im Januar sagt werde ich sehen. Ich probier es einfach aus.

  • Aber meine Blinker hinten sind doch weiiiiisss :roll: , mit gelben Birnchen!! Denke, das warn mal die Rückfahrscheinwerfer!! :( Rot blinkt bei mir doch nix. Sorry, manchmal das Bremslicht :D:D:D

  • So war es bei mir auch gewesen, aber ein Ami sollte auch rot blinken. Deshalb habe ich datt alles umgestrickt.

  • Vor dem Umbau hatte ich ja noch Tüv, aber ich muß jetzt im Januar wieder und da werde ich so hin fahren wie er jetzt ist. Versuch macht kluch.

  • Na da gib uns aber bitte allen Bescheid, ob es nur beim Versuch blieb oder ob es geklappt hat (vielleicht bei so einem "blinden" Prüfer)!

  • ich will ja jetzt nicht viel reden und auch keine Unsicherheit ins Spiel bringen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie ein Auto ohne Rückfahrlicht durch die Abnahme kommen soll wenn es in der StVo als "MUSS" steht!!
    Ich würde eher die Blinker wieder auf rot umbauen und die Rückfahrlichter wieder anschließen, das Kabel muß ja noch vorhanden sein, also einfach schauen wo Strom ankommt.

  • UND noch was darf man nicht vergessen. DER TÜV / DEKRA stellt nur fest., das es rot blinkt. Entweder er trägt das so ein, normal ist aber das dahinter steht .......blinka in etwa......Ausnahmegenehmigung erforderlich. Und die müsst ihr bei Eurer landesbehörde /Stadt beantragen. Also der Tüffi nickt das meist so ab und überprüft praktisch nur die Funktionsfähigkeit. Ohne Ausnahmegenehmigung gibts dann aber Ärcher. genehmigung kostet bei uns 25 Lappen pro "Stück" also 25 Euro für blinken rot, 25 Euro für kleines Kennzeichen usw.

    smilie_sh_015.gif
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  • Na ja, so wie ich es ihm auf Seite 2 schon geschrieben habe, aber das verstärkt das ganze nochmal, vielleicht glaubt er es uns jetzt?! :D