Standlicht, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlußleuchte

  • Habe mich gestern das erste mal an die Elektrik rangemacht! :roll: Muß ja zum Vollgutachten, deßhalb hier auf Infosuche (habe nachträglich deutsche Frontscheinwerfer und funzente Lichthupe).
    1. Habe im Blinker Zweifadenbirne, habe aber jetzt nur die 21er angeschlossen (Blinkerfunktion), ist das ok?
    2. Habe im Blinker unten seperate 5W Birne + Glassockel im Kotflügel (auch gelbe Lichtscheibe) auf Standlicht geschaltet (sowie die Seitenbeleuchtung). Soll/muß/darf ich die Standlichtbirnen von den Frontscheinwerfern auch mit anschließen? :?
    3. Ist die Nebelschlußleuchte Pflicht?
    4. Ist der Rückfahrscheinwerfer Pflicht?
    Meine Dachbeleuchtung habe ich separat über Schalter.
    Gruß Sascha

  • Hallo Sascha,lese mal deine PN und rufe mal kurz durch.
    mfg V6STAR

  • Hi Sasch


    Habt ih das schon bequatscht, oder brauchst du meinen Senf noch dazu?

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  • Hallo Peter,
    haben schon ein bißchen gequatscht, kann deinen Senf aber auf jeden Fall gut gebrauchen!!!! bittebittebittebitte. Je mehr Erfahrungswerte, um so besser!
    Unklar noch mit Standlicht im Scheinwerfer, Nebelschluß+ Rückfahr.., dachte das die Standlicht im Scheinwerfer, wenn schon im Blinker; nicht angeschlossen werden muß, bzw. optional angeschlossen werden kann...

  • Moin,


    ich habe mein Standlicht im Schweinwerfer abgeklemmt und entfernt, habe die kleinen 4 Watt und die 5 Watt der 2-Faden-Blinkerlampen angeklemmt. Damit bin ich ohne Probleme dürch den TÜV gekommen.


    Grüße Jens

    Bj.90, 2WD, Motorcode : Z, kurz, Cargo, gehighjackert,LPG (LR LCS1 110l-Stako) 1GCCM15Z6LB...... Gone but never forgotten


    Bj.94, AWD, lang, Cargo, 1GBEL19W1RB...... Auch weg, aber in gute Hände gekommen


    Wer weiß was als nächstes kommt ;-)



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  • Danke Jens, das ist doch mal eine klare Aussage. D.h. kann meine Zweifaden im Blinker sogar mitanschließen (natürlich die kleine Wattzahl/3.Kabel)
    Vielen Dank
    P.s. Werden sich bestimmt nicht alle einig sein, aber der TÜV ist ja auch nicht überall "gleich"

  • Nebelschlussleuchte ist nicht zwingend vorgeschrieben.... wenn aber vorhanden muss sie auch funktionieren (inkl. Kontrolleuchte) Was ist unklar bei den Rückfahrscheinwerfern? Im Normalfall sind die Begrenzungsleuchten im Blinker nicht erlaubt.... aber ich hatte noch keine Probleme damit. (wenn sie jemand schon mal eingetragen bekommen hat, dann ist es ja eh wurscht)

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  • Moin,


    beim Blinken, eght dann die kleine unten aus und die 21Watt gehen an. Sieht echt witzig aus :lol: :lol:


    Nebelschlußleuchte habe ich auch nicht, bin damit auch durch die Vollabnahme gekommen, genau wie mit den nicht eingetragenen roten "Fahrtrichtungsanzeigern".


    Grüße Jens

    Bj.90, 2WD, Motorcode : Z, kurz, Cargo, gehighjackert,LPG (LR LCS1 110l-Stako) 1GCCM15Z6LB...... Gone but never forgotten


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  • Voll die Lichtorgel wa??

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  • Das iss ja ´n dolles Ding! :lol:
    Vielleicht war der TüVer farbenblind?
    Nebelschlusslicht hab ich auch nicht, vorne aber schon Nebelscheinwerfer.

  • Hab doch kein Rückfahrscheinwerfer in den Heckleuchten (Blinker weiss/gelbe Birne drin, Bremse und Rücklicht rot. ! Ist Rückfahrscheinwerfer Pflicht? Mein Bruder hat bei seinem MB-Doka keinen, allerding ist der Bj.77. Hmhm

  • Wie gesagt.. Nebelleuchten sind nicht vorgeschrieben. Nur wenn sie verbaut sind müssen sie auch funktionieren.

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  • Rückfahrscheinwerfer sind keine Pflicht.. es gilt das selbe wie bei den Nebelfunzeln!

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  • Jens
    Supi, hatte genau dieses Flashlight, dachte es ist eine Fehlfunktion (Relais wurde beeinträchtigt und Standlicht im Kotflügel hatte beim blinken keine Lust mehr zum leuchten).!!!

  • Hi Peter!
    Sicher mit den Rückfahrscheinwerfer? Dann is jut, muß ja fast nischts mehr an Arbeit investieren (kann ja aber muß nicht).!!

  • Wenn serienmässig nicht vorhanden.... "arschileck" ;-) :-)

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  • Hi Sascha,
    ich würde mir auf jeden Fall einen Rückfahrscheinwerfer anschrauben.
    Iss ja nich nur, dasste selber besser kucken kannst.Ich finde es irgendwie beruhigender, wenn der Nachfolger sieht, dass ich ´n Rückwärtsgang drin habe.
    Du hast Deine Blinker bestimmt in den eigentlichen Rückfahrscheinwerfen, nicht wahr?
    Peter
    Gab´s da nicht mal so´ne Klausel : Wenn vorne Nebel, denn hinten auch?
    Mir iss irgendwie so.... grübel...

  • Hi Peter 2,
    werde wohl den Rückfahrscheinwerfer auf jeden Fall montieren, zwecks einparken und Dunkelheit. Hast Recht, meine Blinker waren wohl mal die Rückfahrscheinwerfer.
    Peter
    Siehste, dein Senf hat sich auch gelohnt, kann jetzt wieder ruhig schlafen.
    Jens
    Hoffe nur, das ich auch so ein toleranten Prüfer erwische, wie du ihn hattest.
    Nachti

  • Hallo an alle,


    hätte noch eine interessante Info für die Vollabnahme.
    Rückfahrscheinwerfer ist in Deutschland pflicht, ohne Rückfahrscheinwerfer keine Abnahme.
    Für die roten Blinker auch Richtungsanzeiger kann man sich eine Sondergenehmigung vom Land (Bayern, Sachsen... wo Ihr auch immer wohnt) holen, Bearbeitungsgebühr ca. 20 Euro. Dann werden die roten Richtungsanzeiger in den Brief eingetragen.
    Wenn vorne Nebelscheinwerfer verbaut sind müssen diese funktionieren, unabhängig davon ob hinten einer montiert ist.
    Eine Nebelschlußleuchte ist bei Importfahrzeugen nicht zwingend vorgeschrieben, kommt allerdings auf den Tüvprüfer an, meines wissens gibt es keine Vorschrift bei gebrauchten Importfahrzeugen. Nebelschlußlichtpflicht gilt nur für importierte Neuwägen.


    Gruß at all

  • Kann ich auch vier Standlichter vorne haben? 2 in den Hauptscheinwerfern /weiss und 2in den Blinkern / gelb?
    Oder maximal 2??