Meine Story zur Anhängerkupplung ...

  • Yep,
    wie einige von Euch ja zum Teil sehr unmittelbar mitbekommen haben, hatte ich eine gebrauchte "deutsche" Anhängerkupplung von Brink für meinen 1993er Astro erstanden. "Magic" vertickerte mir die AHK zusammen mit mega-super originalem TüV-Gutachten für einen absolut fairen Tarif :) Nach erfolgtem Anbau sollten die Formalitäten ein übersichtliches Unterfangen sein und die Vorfreude war voll da.
    Peng! Und erstens kommt alles anders als man zweitens meistens denkt.


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    Trotz des vorhandenen TüV-Gutachtens welches der Hersteller der AHK beigelegt hatte, verlangte der TüV-Ingenieur 83,20Eur Gebühren :shocking: Für knappe 15Minuten Arbeit kein schlechtes Geschäft! Wenigstens einen von uns beiden X(
    Auf der Quittung prangte in großen Lettern die Aufforderung auf einer speziellen Seite im Internet einen Fragebogen auszufüllen und Feedback zum gerade absolvierten TüV-Besuch abzuliefern. Klar! Das mach' ich :!:


    Nun, mein Ärger wurde bei unserer Zulassungsstelle etwas gemildert. Genauer gesagt umgelenkt. Der Alternativ-Schmerz wurde durch einen bundesweiten Alleingang der Hessen erzeugt. Eine europäische Vorgabe wurde "hesslich" umgesetzt.


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    Jedes TüV-Gutachten welches eine Eintragung im Fahrzeugschein bedingt, muss zunächst in Begleitung eines ausgefüllten Antrages, zentral an die Zulassungsstelle Marburg geschickt werden. Die Jungens werfen dort nochmals einen Blick drauf und schicken eine weitere Bestätigung zu Dir nach Hause. Der Ausflug ist mit 39,50 zu entlohnen!
    Aber der absolute Hammer versteckt sich hinter einem offensichtlichem Service bzw. Entgegenkommen: der Antrag zusammen mit dem TüV-Gutachten für 83,20Euro kann nach Marburg gefaxt werden! Nein, das Paket kann sogar eingescannt und per PDF-Datei als Email-Anhang nach Marburg geschickt werden. Bezahlung geht über PayPal! Unsere Regierung wird innovativ wenn's ums Kohle-eintreiben geht :thumbup: Damit war aber klar - in Marburg passiert absolut nix. Behördenarbeit die auf Basis einer eingescannten PDF beruht, kann keine 39,50Eur wert sein. Hier geht es offensichtlich nur darum eine marode staatliche Institution finanziell zu unterstützen. :cursing:


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    Nun denn. Mit dem Rückschein aus Marburg konnte ich auf die heimatliche Zulassung und bekam für weitere 11,50Euro den neuen Fahrzeugschein mit AHK. Uff.


    Netterweise ist mein negativ ausgefüllter Fragebogen nicht im Nirvana verschwunden. Bereits in den nächsten Tagen versuchte mich der TüV-Rheinland zu erreichen … ;) Von der Sache her interessanter fand ich die Petition, die ich an den Hessischen Landtag wegen des 39,50Eur-Ausfluges über die Zulassungsstelle Marburg richtete. Es war immerhin meine erste Petition :whistling:


    Einige Tage später erhielt ich dann einen Anruf vom Regional-Direktor des TüV-Rheinland! Um unser Gespräch auf das Wesentliche zu beschränken: er meldete sich wegen meiner "Beschwerde" (der Online-Fragebogen!) und ausserdem hätte der Hessische Petitions-Ausschuß angefragt, was den hier vorgefallen wäre! :D
    Ich bestätigte, was er schon ahnte - die beiden Dinge haben zunächst nichts miteinander zu tun. Natürlich kann er mir bei der Zulassungssache nicht helfen. Aber bei der Abnahme der AHK, sei der TüVer wohl tatsächlich etwas über das Ziel hinausgeschossen :thumbup: Ich konnte ihm meine Bankverbindung nennen und er versprach mir den KOMPLETTEN Betrag über 83,20Euro zurückzuerstatten. Tschakka! ^^


    Gibt es doch noch Gerechtigkeit in Deutschlands Behörden-, Beamten und Monopolisten-Dschungel? Ich bin gespannt was aus meiner Petition wird. Inzwischen sind ein paar Wochen vergangen und ehrlich gesagt, verspreche ich mir nicht allzu viel davon. Der TüV-Rheinland hat mit der Rückerstattung natürlich nicht nur mein Wohl, sondern auch künftige Kundschaft gewollt. Aber es hat mich sehr gefreut, dass ich mit etwas Durchhaltevermögen doch zumindest eine kleine Schadensbegrenzung erreicht habe. Nach gut 3 Wochen Wartezeit, kam die Kohle vorgestern auf meinem Konto an. Und wenn einer von Euch bis hierher durchgehalten hat, fühlt er sich ja vielleicht ermutigt, auch mal auf die Barrikaden zu gehen. Eine Petition ist übrigens schnell und einfach eingereicht :thumbsup:


    Ei jo, ...

    Irgendwas ist immer :wacko:
    1993 AWD, VIN 1GBEL19WXPB, 147KW ( 200PS) V6-262 L35 FI     :crying:

  • Moin,bin voller Vorfreude wenn ich an meine Anhängerkupplungseintragung(was für einWort) denke!

  • Nope, ich denke nicht, dass das stimmt ...
    Meine AHK hat weder ein e-Kennzeichen noch wurde nach StVZO 19.3 abgenommen. Und aus den Herstellerpapieren der AHK geht nirgendwo hervor, dass der TüV die AHK nach 19.3 abnehmen muss bzw. sollte. Für mich bleibt's Behördenwillkür und -Kaos.
    Ei jo, ...

    Irgendwas ist immer :wacko:
    1993 AWD, VIN 1GBEL19WXPB, 147KW ( 200PS) V6-262 L35 FI     :crying:

  • Nun ja, ich folgerte dies aus deinen Aussagen "deutsche AHK" und "Tüv Gutachten"


    Und das mit dem "wurde nach §19 Abs. 3 StVZO abgenommen" ist eh nicht möglich, da dieser § ja eben aussagt, daß es nicht abgenommen werden muß (unter erfüllten Voraussetzungen)... Da beisst sich die Katze in den Schwanz! :S ;)