echte newbiefrage zwecks gasanlage einbauen lassen

  • hallo,


    mal eine frage...wenn man ein auto auf gas umrüsten läßt...und die werkstatt auch ein Tüvgutachten (z.B. Gutachter war in der werkstat und hat die sache für ok befunden)mit liefert - muß man dann direkt die sache in den kfz brief/schein eintragen lassen? Muß da ein Abgasgutachten auch mit ausgehändigt werden von der werkstatt? (zwecks kfz-steuerberechnung des finanzamtes)
    danke schon mal im voraus...

  • Hi,
    das Abgasgutachten braucht man meines wissens nur um überhaupt ein Tüvgutachten zu bekommen.
    Mit dem Tüvgutachten zum Strassenverkehrsamt eintragen lassen.Mit Brief und Schein.
    Die Steuern ändern sich bei dem Umbau nicht,das bleibt gleich soweit ich weiß.
    Bei mir was so.

    Meine Galerie



    2 Liters is a Softdrink

    not an Engine Size.
    Es grüßt euch der Marco

  • So isses, steuerlich ändert sich nix ... ausser beim Tanken. ;-)


    Rüstest Du Deinen Mikra um oder fehlt da ein frisch erworbener Astro in Deiner Signatur ? ;-)

  • Das vermischst du was :( Abgasgutachten brauchen die bis 94er für den Einbau eines KLR zur Erreichung von Euro2 :P
    Da der Gasumbau ja üblicherweise ein bivalentes System ist/wird und du somit weiter Sprit fahren kannst bleibt die Steuerliche Einstufung für die höheren Emmisionen der Benzinverbrennung bestehen. Anders wenn du Gas monovalent einbauen lässt. Dann kann/wird durch Abgasgutachten den geringere Emissionsausstoss des LPG aucch zu einer geringeren Steuereinstzfung führen. Aber wer macht das schon :?: :?:


    Zu dem Gasanlageneinbau gehören (so hab ich es bekommen):


    1. Nachweis über die Durchführung der Gas-Systemeinbauprüfung (GSP)
    2. Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO
    und hiezu gehört
    3. Fahrzeugprüfung gemäß § 19.2 StVZO (diese ist für Nr.2 notwendig da Nr.2 sich expliziet auf die UntersuchungsberichtNummer von Nr.3 bezieht).

  • nene, der Micra wird nicht umgerüstet...geht doch nicht - ohne AHK +Hänger hab ich keinen Platz für nen Tank :lol:


    Es geht nur darum, ob eine Gasanlage die in einem gebrauchten Fahrzeug (habe mir überlegt, gleich einen schon umgerüsteten Wagen zu suchen) eingebaut wurde - ob die auch eingetragen werden muß oder ob dieser Tüv bericht nur mitzuführen ist.(letzteres halte ich für unwahrscheinlich)

  • Nee nee, muss schon eingetragen werden, das Ding. Siehe oben.


    Ich hab nen Bekannten, der alte Corsa's von der Post aufgekauft und auf Gas umgerüstet hat.


    Das witzige: Die kleinen Post-Corsa's hatten 'ne LKW Zulassung. Ist aber heute auch nicht mehr machbar.

  • Zur Klarstellung: Durch den Einbau der Gasanlage ERLISCHT die Betriebserlaubnis. In dem Moment fährste also mit einem NICHTMEHR ZUGELASSENEN FZ. Darum brauchste halt die von mir angeführte Nr.2.


    Kaufst du ein Fz mit Gasanlage und selbige ist n i c h t in den Fzpapieren eingetragen, ist das Fz so nicht zulassungsfähig.
    Zuerst muss bei Wiederanmeldung die techn. Änderung (Gasanlage) eingetragen/ergänzt werden.
    Auch wenn nun das Argument kommt: "aber das STVA sieht und weiss das deshalb ja nicht" bleibt es dabei, dass es nicht zulassungsfähig ist. Zugelassen können aber nur Fz die prinzipiell zulassungsfähig sind. Verstanden :?: :?: :oops: Und um die Spirale weiter zu drehen: Auch wenn ein nicht zulassungsfähiges Fz zugelassen und damit auch versicht ist, ist es auch
    N i c h t v e r s i c h e r t, da es garnicht versicherungsfähig ist.