Hi Zusammen,
unser Neumitglied Vitali ist auf der Suche nach seinem Astro und dem passenden Gasumrüster über eine wichtige Information gestolpert, die uns das Leben möglicherweise deutlich erschweren wird.
Bisher am besten beschrieben habe ich das hier gefunden: http://www.landiautogas.de/Zulassungsverfahren.html
Auszug:
[font=CenturyGothic,]Zulassungsverfahren
Durch die Neufassung des § 41a StVZO ( im Rahmen der 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) wurden die Vorschriften für die Zulassung und für den Betrieb von Druckgasanlagen neu geregelt. Die Anforderungen der ECE-Regelungen 67 und 115 sind jetzt verbindlich vorgeschrieben. Die Neuregelungen gelten seit 1. April 2006.
Fahrzeuge, die serienmäßig mit einer Autogasanlage ausgerüstet sind, müssen nach Inkrafttreten der Vorschriften bei der Typgenehmigung nach ECE-R 67 überprüft worden sein.
In bereits zugelassenen Fahrzeugen dürfen ab diesem Stichtag nur noch Gasanlagen nachgerüstet werden, die eine Genehmigung nach ECE-R 115 besitzen. Liegt diese Genehmigung nicht vor (und sind etwa nur deren einzelnen Bauteile nach ECE-R 67 geprüft), erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug muss im Rahmen einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO neu zugelassen werden. [font=CenturyGothic-Bold,](lt. VdTÜV ab 1.10.2017 nicht mehr möglich)[/font]
In Bezug auf die einzelnen Bauteile wird zwar auch in der ECE-R 115 auf die Anforderungen der ECE-R 67 verwiesen, darüber hinaus muss jedoch der Anlagenhersteller u.a. nachweisen, dass das Abgasverhalten des Kraftfahrzeuges durch die Nachrüstung nicht negativ beeinflusst wird. Zusätzlich müssen jeder Gasanlage technische Handbücher für Einbauer und Benutzer beigelegt werden. Gasanlagen, die nach ECE-R 115 genehmigt wurden, erkennt man am ECE-R-115-Genehmigungsschild, das jeder Anlage vom Hersteller beigelegt ist und nach dem Einbau des Systems gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden muss.
Um sicherzustellen, dass die Gasanlage korrekt eingebaut wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist, muss das Fahrzeug anschließend einer Gas-Systemeinbau-Prüfung (GSP) unterzogen werden. Die Kosten hierfür betragen 119,- € (Gebühren-Nr. 413.6.2). Die GSP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen, sofern diese den Einbau der Gasanlage selbst vorgenommen haben.
Nach erfolgter Prüfung ist die Nachrüstung unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu veranlassen. [/font]
Ausschlaggebend ist diese Definition in der ECE R115:
" ... Einige Gasnachrüstsysteme sind nach der ECE-R 115 (LPG- und CNG-Nachrüstsysteme) genehmigt. Diese enthalten eine bebilderte Einbauanleitung, wie konkret an diesem Fahrzeugtyp was, wo, wie eingebaut und befestigt werden muss. Es ist in der Sprache des Zulassungslandes auszustellen. Nachrüstsysteme, die keine ECE-R-115-Genehmigung haben, müssen zumindest entsprechend den technischen Vorgaben der ECE-R 67 eingebaut sein. Dabei muss jedoch immer ein Abgasgutachten des Herstellers für das spezielle Kraftfahrzeug mitgeliefert werden....)..."
Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Gassystem-Einbauprüfung
[font=CenturyGothic,] [/font]
Was das für unsere Import Fahrzeuge bedeutet kann sich dann jeder selbst ausmalen.
Gruß
Olli